Grundsätzlich richten sich die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für seine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung verlangt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach ist die Höhe der Gebühr in der Regel abhängig vom Streitwert und der Art der Tätigkeit des Rechtsanwaltes.
Neben den Bestimmungen des RVG besteht die Möglichkeit, eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung mittels einer individuellen Vereinbarung zu regeln. Für eine gerichtliche Vertretung ist der Rechtsanwalt hingegen verpflichtet, mindestens die Gebühr zu erheben, die sich nach dem RGV errechnet.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klären wir mit Ihrer Versicherung ob und inwieweit die entstehenden Kosten von dieser getragen werden.
Sollten ihre finanziellen Verhältnisse die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes übersteigen, so beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.